Das Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechts und setzt sich aus einer Vielzahl einzelner gesetzlicher Regelungen zusammen. Wir beraten und vertreten in unserer Kanzlei regelmäßig sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer von der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen an bis hin zur Beendigung durch Kündigung oder Abschluß eines Aufhebungsvertrages.