Hier sind wir im Wesentlichen mit dem privaten Baurecht befaßt. Damit wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den vertraglichen Bedingungen der Errichtung von Bauwerken befaßt. Dazu gehören insbesondere das Werkvertragsrecht, Vergaberecht (geregelt in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Makler- und Bauträgerverordnung (MBVO)).