Zu unseren Mandanten gehören sowohl einzelne Wohnungseigentümer als auch gewerbliche Hausverwaltungsgesellschaften. Wir unterstützen Sie bei Ihren Problemen zu den Themenbereichen Beschlussanfechtung, Hausgeldrückstände, Teilungserklärung, Sondernutzungsrechte, Verwaltervertrag, Eigentümerversammlung sowie alle Klageverfahren im Sinne des § 43 WEG.